- Die ganze Unterkunft gehört Ihnen
- 80 m² groß
- Küche
- Stadtblick
- Garten
- Haustiere erlaubt
- WLAN inklusive
- Balkon
- Parkplatz inbegriffen
- Badewanne
Die Unterkunft Das Mühlbach, die über einen Garten, eine Gemeinschaftslounge und eine Terrasse verfügt, bietet Übernachtungsmöglichkeiten in Rechnitz mit kostenlosem WLAN und Bergblick. Diese Ferienwohnung bietet einen kostenlosen Privatparkplatz und eine Gemeinschaftsküche. Diese Ferienwohnung mit einem Balkon und Stadtblick verfügt über 2 Schlafzimmer, ein Wohnzimmer, einen Flachbild-TV, eine gut ausgestattete Küche mit einem Kühlschrank und einem Geschirrspüler sowie 1 Badezimmer mit einer Badewanne. In dieser Ferienwohnung werden Handtücher und Bettwäsche angeboten. Wenn Sie die Gegend erkunden möchten, finden Sie in der Umgebung Möglichkeiten zum Fahrradfahren. Burg Schlaining liegt 16 km von der Unterkunft Das Mühlbach entfernt, während Burg Lockenhaus 19 km entfernt ist. Der Flughafen Graz ist 110 km von der Unterkunft entfernt.
Die Entfernung in der Unterkunftsbeschreibung wurde mit © OpenStreetMap berechnet
Beliebteste Ausstattungen
- Nichtraucherzimmer
- Parkplatz inbegriffen
- WLAN inklusive
Gästebewertungen
Kategorien:
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Was Gästen, die hier übernachtet haben, am besten gefallen hat
- Katrin
Österreich
„Tee und Kaffeekapseln vorhanden Verdunklung dank Aussenjalousien möglich“ - Viktoria
Österreich
„Es war sehr sauber. Die Betten waren sehr gut. Wirklich top.“
Qualitätsbewertung
Umgebung
Hausregeln
Richtlinien für Kinder
Kinder jeden Alters sind willkommen.
Fügen Sie Ihrer Suche bitte die Anzahl der Kinder in Ihrer Gruppe und deren Alter hinzu, um die korrekten Preise und Belegungsinformationen zu sehen.
Richtlinien zu Baby- und Zustellbetten
Baby- und Zustellbetten sind in dieser Unterkunft nicht verfügbar.
Kleingedrucktes
Please note that pets will incur an additional charge of EUR 10 per day, per pet.
Please inform the property in advance of your stay if you plan to bring a pet.
In dieser Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt.